![]() |
![]() |
|
|
|||||||||
Lexikon Notbeleuchtung |
Die Europäische Union schreibt für eine große Anzahl von
Arbeits- und Versammlungsstätten eine Sicherheitsbeleuchtung vor.
Handelt es sich dabei um Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung
oder um Rettungswege, so ist eine besondere Sicherheitsbeleuchtung
vorgeschrieben (national VDE 0108, europäischer Normentwurf EN
50172). Grundlage ist zusätzlich die Vorschrift über "Sicherheits-
und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" (EWGR 92/58).
Die wichtigste elektrotechnische Norm für die Errichtung einer
Notbeleuchtungsanlage für Europa ist der Normentwurf EN 50172. Die
Norm für den mechanischen und elektrischen Aufbau der entsprechenden
Leuchten ist die EN 60598-2-22 (Europa Norm). Die lichttechnischen
Anforderungen an eine Sicherheitsleuchte werden durch die nationale Norm
DIN EN 1838, die Sicherheitskennzeichnung durch die nationale Vorschrift
DIN 4844 und die Europarichtlinie EWGR 92/58 festgelegt.
Bei der Sicherheitsbeleuchtung unterscheidet man Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege, Anti-Panik-Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung. Die verschiedenen Arten der Sicherheitsbeleuchtung unterscheiden sich durch die vorgegebene Beleuchtungsstärke, die zu beleuchtende Fläche und die Zeitdauer (Nennbetriebsdauer) in der diese Sicherheitsbeleuchtung wirksam sein muss.
Sicherheitsleuchten sind Leuchten mit einer eigenen (Einzelbatterie)
oder ohne eigene Energiequelle (Leuchten für zentrale
Notstromversorgung), die für die Sicherheitsbeleuchtung verwendet
werden können. Bei den Sicherheitsleuchten unterscheidet man Leuchten
für die Rettungswegbeleuchtung sowie Rettungszeichenleuchten. Eine
Rettungszeichenleuchte ist eine Formleuchte, auf der ein Rettungszeichen
angebracht ist. Sie dient der Kennzeichnung von Rettungswegen (Richtung)
sowie dem Hinweis auf Notausgänge.
Für die Schaltung von Sicherheitsleuchten gibt es einige Varianten
gemäß EN 60598-2-22. Als Schaltungsvarianten unterscheidet man
Bereitschaftsschaltung und Dauerschaltung von Sicherheitsleuchten mit
Einzelbatterie.
Bei Dauerschaltung können die Sicherheitsleuchten mit den Leuchten
zur Allgemeinbeleuchtung geschaltet werden. Bei Netzausfall schalten die
Lampen in den Sicherheitsleuchten automatisch in den Notbetrieb um.
Bei Bereitschaftsschaltung einer Sicherheitsleuchte werden die Lampen bei
Störung der Stromversorgung der allgemeinen Beleuchtung selbsttätig
wirksam.
Eine Störung der allgemeinen Stromversorgung liegt vor, wenn die
Spannung über einen Zeitraum von mehr als 0,5 Sek. um 15 % abgesunken
ist.
Soll eine Notbeleuchtung rechtzeitig wirksam werden, so muss eine
geeignete Ersatzenergie zur Verfügung gestellt werden.
Hierfür gibt es folgende Möglichkeiten:
Einzelbatterieanlage, Gruppenbatterieanlage, Zentralbatterieanlage oder
Anlagen mit Ersatzstromaggregat.
Unter Einzelbatterien versteht man verschlossene, nicht nachfüllbare Akkumulatoren. Diese Akkus müssen für Erhaltungsladung konzipiert sein und lageunabhängig betrieben werden können. Die Brauchbarkeitsdauer nach EN 60598-2-22 beträgt mindestens 4 Jahre. Ein Einzelbatteriesystem erlaubt es, den Stromversorgungsteil in Leuchten einzubauen oder sie in separaten Gehäusen nahe der Leuchte zu installieren. Eine Sicherheitsleuchte mit eingebautem Akku und eingebautem Elektronikteil mit Ladeeinrichtung und Umschalteinrichtung, Wechselrichter sowie Tiefentladeschutz ist eine autonom funktionierende Einheit, die direkt an das Netz angeschlossen werden kann. Bei Netzausfall wird die in der Leuchte eingebaute Lampe automatisch mit Energie versorgt. Für Einzelbatterie-Sicherheitsleuchten zur Beleuchtung ist der Lichtstromfaktor die entscheidende Planungsgröße. Er ist das Verhältnis des abgegebenen Lichtstromes im Notbetrieb zum abgegebenen Lichtstrom im Netzbetrieb.
Eine Gruppenbatterie wird mit wartungsfreien Batterien (Mindestlebensdauer 3 Jahre) in verschlossener Bauart, die ein Nachfüllen von Wasser oder Elektrolyt nicht erfordern, ausgestattet. Eine Gruppenbatterie speist mindestens 2, darf jedoch höchstens 20 Sicherheitsleuchten mit einer Leistungsaufnahme von max. 300 Watt bei 3-stündiger oder 900 Watt bei einer l-stündigen Nennbetriebsdauer versorgen. Für die Ladeeinrichtungen von Zentral- und Gruppenbatterien gelten die gleichen Anforderungen, u.a. Ladezeit maximal 24 Stunden. An die Gruppenbatterie dürfen Leuchten mit Glühlampen oder Leuchtstofflampen mit 4-Stift-Sockel und EVG angeschlossen werden.
Unter Zentralbatterie versteht man eine Batterie nach DIN VDE 510 Teil 2. Es handelt sich dabei um Blei-Akkumulatoren mit positiven Panzerplatten oder Nickel-Cadmium- Akkumulatoren, deren Platten hinsichtlich ihrer Lebensdauer mit den vorgenannten gleichwertig sind. Üblich sind Batteriespannungen von 24, 42, 60, 110 und 220 Volt. An die Zentralbatterie (Gleichspannung) dürfen nur Leuchten mit Glühlampen oder Leuchtstofflampen mit 4-Stift-Sockel und EVG angeschlossen werden.
Batterien müssen regelmäßig gewartet werden (DIN VDE 0108 Teil 1). Die Sicherheitsbeleuchtungsanlagen müssen einmal im Jahr mit allen Verbrauchern außerhalb der Betriebszeit auf Einhaltung der Nennbetriebsdauer geprüft werden. Die Prüfung und deren Ergebnisse müssen in Prüfbüchern festgehalten werden.
Gruppen- und Zentralbatterien sind täglich mit den angeschlossenen Leuchten zu kontrollieren.
Die Funktion einer Einzelbatterie-Sicherheitsleuchte muss wöchentlich geprüft werden. Bei Einsatz einer automatischen Prüfeinrichtung genügt eine jährliche manuelle Prüfung der Einzel-, Gruppen- und Zentralbatterieanlagen.
Die Überwachung der Funktion von Einzelbatterie-Sicherheitsleuchten kann durch Überwachungssysteme auf BUS-Basis wesentlich vereinfacht werden, Dazu sind BUS-fähige Bausteine erforderlich.
Alle Einzelbatterie-Sicherheitsleuchtensysteme verfügen über eine Ladefunktionskontrolle und eine Elektronikbaugruppe. Diese beinhaltet die Akku-Ladeelektronik und den Wechselrichter mit Akku- Tiefentladeschutz zum Betrieb der Lampe bei Netzausfall.
| ![]() |
Unser Fachwissen, Ihr Problemenlöser unter Tel. (49) 03947 - 67454 |